Das Leistungsspektrum umfasst alle Bereiche der Gebäude- und Anlagenplanung gemäß der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) 2009:
Objektplanung für Gebäude Bewertung gem. §33 HOAI
Tragwerksplanung Bewertung gem. §49 HOAI
Die Honorierung für den Wärmeschutznachweis richtet sich nach Anlage 1 zu §3 Abs. 1 HOAI
Besonders hervorzuheben sind folgende Beispiele:
Die Konzipierung und Baubetreuung einer kleinen Hotelanlage mit Schwimmhalle.
Der Umbau eines ehemaligen Pfarrhauses zur evangelischen Privatschule
Die Baubetreuung eines Bau- und Freizeitmarktes mit einer Grundfläche von 900 m².
Der Umbau und die Sanierung mehrerer unter Denkmalschutz stehender Bauernhöfe zu Wohn- und Gewerbeflächen
Individuelle Farbberatung und Raumgestaltung.
Weitere Referenzen:
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